Vertriebspartnerschaftsvertrag

Einführung

Die Partnerbedingungen beschreiben das Rechtsverhältnis zwischen Yumping Adventure, SL ("Yumping") und dem Kooperationspartner ("Partner"). Der Partner und Yumping können einzeln als "Partei" oder gemeinsam als "Parteien" bezeichnet werden.

Hintergrund

(A) Yumping bietet einen Service („Service“) an, über den Kunden verschiedene Reiseleistungen, einschließlich Touren, Attraktionen und andere touristische Aktivitäten („Aktivitäten“), anzeigen und buchen können. Yumping bietet den Dienst über verschiedene Websites und mobile Anwendungen an, die Yumping gehören und von Yumping unter der Marke Yumping („Plattform“) betrieben werden, sowie über Websites, Anwendungen, Plattformen, Tools oder andere Geräte von Drittanbietern.

(B) Der Partner besitzt, überwacht, verwaltet und betreibt eine oder mehrere Websites, Anwendungen, Tools oder andere Geräte ("Partnerplattform") oder ist ein Reisebüro, das touristische Aktivitäten für und im Auftrag seiner Kunden bucht.

(C ) Der Partner und Yumping möchten zusammenarbeiten und den Service auf der Partnerplattform Kunden und Besuchern der Partnerplattform oder des Reisebüros gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen zur Verfügung stellen.

Vereinbarte Bedingungen

1.Definitionen und Interpretationen

1.1 Die nachstehenden Begriffe haben die ihnen zugewiesene Bedeutung.

"Aktivität" oder "Aktivitäten" hat die im Abschnitt "Hintergrund" festgelegte Bedeutung.

"Affiliate(s)" bedeutet für Yumping und den Partner jedes Unternehmen, das ein Affiliate im Sinne von Abschnitt 15 ff. ist. AktG.

"Vereinbarung" bedeutet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

"API" bezieht sich auf das Anwendungsschnittstellenprotokoll, das die Plattform mit der Plattform des Partners verbindet, wie von Yumping zur Verfügung gestellt.

"Autorisierte Empfänger" hat die in Klausel 8.1 festgelegte Bedeutung.

"Buchungssystem" bezeichnet das von Yumping in Verbindung mit dem Service verwendete Buchungssystem.

"Markenelemente" bezeichnet die Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos und andere unverwechselbare Markenmerkmale von Yumping.

"Abgeschlossene Buchung" bedeutet eine Buchungsanfrage eines Kundenpartners, die zur tatsächlichen Erbringung von Dienstleistungen durch den Anbieter geführt hat, wie vom Anbieter gegenüber Yumping bestätigt.

"Vertrauliche Informationen" bedeutet die Bedingungen dieser Vereinbarung und geheime oder vertrauliche Geschäfts-, Finanz-, Marketing-, technische oder andere Informationen, Know-how, Geschäftsgeheimnisse und andere Informationen, die sich auf den Partner oder Yumping (einschließlich der gleichen Kategorien von Informationen, die sich auf verbundene Unternehmen jeder Partei beziehen) und deren Kunden beziehen und den Gegenstand dieser Vereinbarung betreffen, in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Datum des Inkrafttretens mündlich oder schriftlich offengelegt wurden, zusammen mit jeglicher Reproduktion dieser Informationen. in jeglicher Form oder jeglicher Teil dieser Informationen.

"Inhalt" bezieht sich auf alle (beschreibenden) Aktivitätsinformationen, die auf der Yumping-Website verfügbar sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aktivitätsinformationen und -beschreibungen, Gästebewertungen, Metadaten, Anlagendetails und (Stornierungs-/Abwesenheits-) Richtlinien sowie allgemeine Aktivitätsbedingungen (einschließlich deren Übersetzungen) und Fotos, Videos, Bilder, jedoch mit Ausnahme von Preisen und Verfügbarkeit (einschließlich Aktualisierungen, Änderungen, Ersetzungen, Ergänzungen oder Anhängen).

"Kundengebühr" Die tatsächlich von einem Partnerkunden gezahlte Gebühr (abzüglich aller an den Partnerkunden zurückgezahlten Gebühren) für eine abgeschlossene Buchung.

"Datenschutzgesetze" sind wie in Ziffer 8.5 definiert.

"Yumping-Daten" bezeichnet die geistigen Eigentumsrechte von Yumping und den Inhalt, wie er dem Partner im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird, sowie solche anderen Informationen, die von Zeit zu Zeit Eigentum von Yumping sind oder von Yumping verwendet werden oder in der Plattform verkörpert oder enthalten sind oder erstellt wurden die Yumping dem Partner zur Verfügung stellt (z. B. Preise und Verfügbarkeit).

"Yumping-Partner-ID" bezeichnet einen Identifikationscode, der von Yumping verwendet wird, um Kunden Yumping-Partnern zuzuordnen.

"Rechte an geistigem Eigentum" bezeichnet alle Patente, Urheberrechte, Erfindungen, Datenbankrechte, Designrechte, eingetragenen Designs, Marken, Handelsnamen, Marken, Logos, Dienstleistungsmarken, Know-how, Gebrauchsmuster, nicht eingetragene Designs oder, wo relevant, jede Anwendung für ein solches Recht, Know-how, Handels- oder Geschäftsnamen, Domänennamen (mit einer beliebigen (Ländercode) Top-Level-Domäne, z. B. .com, .de, .fr) oder andere ähnliche Rechte oder Verpflichtung, ob registriert oder nicht registriert, oder andere gewerbliche oder geistige Eigentumsrechte, die in einem Gebiet oder einer Gerichtsbarkeit der Welt bestehen.

"Partnerprovision" bezeichnet die an den Partner zu zahlende Provision gemäß Ziffer 6.

"Kunde des Partners" bedeutet (i) wenn der Partner über Links zur Plattform auf die Dienstleistung zugreift, einen Kunden, der ein aktuelles Cookie hat, das die Yumping Partner ID des Partners enthält, und der kein Cookie von einem anderen Yumping oder Yumping Partner hat; oder (ii) wenn der Partner über die API auf den Dienst zugreift, ein Kunde, der über die Plattform des Partners über das Buchungssystem eine Buchung für eine Aktivität vornimmt; oder (iii) wenn der Partner ein Reisebüro ist, der Kunde, für den und in dessen Namen das Reisebüro eine Buchung über den bereitgestellten Link vornimmt.

"Partnerplattform" hat die im Abschnitt "Hintergrund" festgelegte Bedeutung.

"Personenbezogene Daten" sind gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 ("DSGVO") wie in Ziffer 8.5 dargelegt definiert.

"Plattform" hat die im Abschnitt "Hintergrund" angegebene Bedeutung.

"Dienstleistung" hat die im Abschnitt "Hintergrund" dargelegte Bedeutung.

"Anbieter" bezeichnet einen Anbieter, der Aktivitäten zur Buchungen über den Service zur Verfügung stellt.

"Reisebüro" hat die im Abschnitt "Hintergrund" festgelegte Bedeutung.

1.2 Die Überschriften in dieser Vereinbarung haben keinen Einfluss auf seine Auslegung.

2. PFLICHTEN von Yumping

2.1 Yumping zahlt dem Partner die in Klausel 6 genannten Beträge und erteilt dem Partner eine Lizenz gemäß Klausel 4.

2.2 Alle kundendienstbezogenen Probleme und Fragen in Bezug auf den Dienst werden von Yumping bearbeitet. Wenn sich der Partner für den Zugriff auf den Service über die API entscheidet und von Yumping gewährt wird, ist der Partner für Kundendienstanfragen verantwortlich, die entstehen, bevor der Partner die tatsächliche Buchungsanfrage des Kunden an das Buchungssystem übermittelt.

2.3 Wenn eine Buchung von einem Partnerkunden oder im Namen und Auftrag eines Partnerkunden von einem Reisebüro vorgenommen wird, sind Yumping und der Anbieter allein verantwortlich für die Übermittlung der relevanten Buchungsdaten an den Partnerkunden. Nur Yumping und/oder der Anbieter werden (i) die nachfolgende (E-Mail-)Bestätigung an den Partnerkunden senden und (ii) die Beziehung mit dem Partnerkunden bis zum Abschluss der Aktivität abwickeln.

3. PFLICHTEN DES PARTNERS

3.1. Allgemeine Verpflichtungen

3.1.1 Der Partner wird den Inhalt auf der Partnerplattform in einer Weise darstellen, die mit dieser Vereinbarung übereinstimmt, und wird keine Informationen (einschließlich Gästebewertungen) von irgendeinem Teil der Yumping-Website programmatisch auswerten oder extrahieren (z.B. Screenshot). Der Partner wird (i) sicherstellen, dass der Inhalt der Mitgliederplattform korrekt ist, (ii) die Mitgliederplattform auf dem neuesten Stand und fehlerfrei halten und (iii) etwaige Fehler, die ihm von Yumping mitgeteilt werden, unverzüglich korrigieren.

3.1.2. Der Partner darf keine Reservierungen oder Buchungen über die Plattform oder die Partnerplattform zum Zwecke des Weiterverkaufs vornehmen.

3.1.3. Der Partner darf nirgendwo auf der Partnerplattform eine Erklärung veröffentlichen, dass die Partnerplattform Teil von Yumping ist, von Yumping unterstützt wird oder eine offizielle Website von Yumping ist.

3.1.4. Der Partner darf weder direkt noch indirekt Touren, Attraktionen und andere touristische Aktivitäten über die Partnerplattform anbieten, außer über den Service.

3.1.5. Der Partner erklärt sich hiermit einverstanden, die vom Partner gespeicherten Inhalte oder Teile davon jederzeit auf angemessene Aufforderung von Yumping auf Kosten des Partners zu entfernen oder zu bearbeiten.

3.1.6. Der Partner darf den Inhalt nicht für irgendeinen Zweck oder auf irgendeine Weise verwerten oder nutzen, auch nicht über Plattformen Dritter, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet.

3,1.7. Der Partner darf Domainnamen, die den Markenelementen zum Verwechseln ähnlich sind, nicht registrieren, anwerben, vermarkten, verkaufen, anbieten, anbieten, anwerben, (unter-)lizenzieren, zur Verfügung stellen, Zugang dazu gewähren, weiterleiten, veröffentlichen oder verbreiten. Verstößt der Partner gegen diese Verpflichtung, muss er den betreffenden Domainnamen auf Verlangen von Yumping an Yumping übertragen und registrieren.

3.1.8. Der Partner stellt sicher, dass bei der Darstellung von Preisvergleichen auf seiner/ihren Website(s) die Preise der Dienstleistungen der (direkten oder indirekten) Konkurrenten von Yumping fehlerfrei, genau und ohne Irreführung dargestellt werden.

3.1.9. Der Partner darf im Rahmen dieser Vereinbarung keine irreführenden, unzulässigen oder betrügerischen Handlungen vornehmen (z.B. Irreführung der Partnerplattform durch den Anschein offizieller Websites, Cookie-Stuffing, Cookie-Platzierung).

3.1.10. Während der Laufzeit der Vereinbarung stimmt der Partner zu und garantiert, dass er (und seine verbundenen Unternehmen) keine (a ) bezahlte Suche, Suchmaschinenmarketing ("SEM") oder Aktivitäten zur Suchmaschinenoptimierung ("SEO") oder (b) jede andere Form von zielgerichteter Online-Werbung (ob direkt, indirekt oder über Plattformen Dritter) im Zusammenhang mit:
(i.) dem Dienst
(ii.) der Plattform
(iii.) dem Inhalt
(iv.) Yumping-Daten
(v.) Markenelemente
(vi.) die Lieferantenmarken (es sei denn, der Eigentümer einer solchen Lieferantenmarke hat dem Partner seine vorherige schriftliche Zustimmung zur Verwendung dieser spezifischen Lieferantenmarke erteilt).

3.1.11. Es ist verboten, den Verkehr auf die Plattform über bezahlte Suche und andere Werbung auf der Plattform des Partners zu leiten, die nicht unter der direkten Kontrolle oder dem Eigentum des Partners steht.

3.1.12. Dem Partner ist es nicht gestattet, Inhalte auf Websites zu verwenden, die nicht dem Partner gehören und/oder Websites, die unangemessene oder rechtswidrige Inhalte jeglicher Art enthalten. Dazu gehören Werbebanner. Wenn der Partner den Inhalt auf der Partnerplattform implementiert, kann er Links auf seinen persönlichen Social-Media-Seiten (wie Facebook, Instagram und YouTube) platzieren. Der Partner erklärt und garantiert Yumping hiermit, dass für die Laufzeit dieser Vereinbarung:
(i.) Der Partner alle erforderlichen Rechte, Titel, Autorität und Befugnisse hat, um die Partnerplattform (einschließlich der relevanten Domain) zu besitzen, zu betreiben und zu nutzen Name(n)) und den Link, die Microsite oder
die Verbindung (sofern zutreffend) auf der Partnerplattform einzufügen;
(ii.) Die Partnerplattform darf nicht (a) gegen Spamming-Vorschriften, die öffentliche Ordnung und Moral verstoßen oder (b) unangemessene, unanständigen oder rechtswidrige Inhalte, Verweise, Materialien, Informationen, Links oder Banner enthalten (z.B. von Pornografie oder Rassismus), diffamierende Äußerungen, Elemente, die die Privatsphäre Dritter verletzen oder misshandeln, beleidigend oder obszön sind;
(iii.) Der Partner verfügt über alle Genehmigungen, Lizenzen und andere behördliche Genehmigungen, die für die Durchführung, und Fortsetzung seiner Aktivitäten und Geschäfte erforderlich sind, und hat diese eingehalten und wird auf Anfrage alle Unterlagen bereitstellen, die Yumping möglicherweise benötigt, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, und

(iv.) Der Partner ist in jeder Hinsicht ein unabhängiger Auftragnehmer und ist für seine Steuern, Sozialabgaben und alle anderen steuerlichen Belange selbst verantwortlich. Der Partner ist verpflichtet, vollständige und genaue Angaben zu seiner Identität und seinen Kontaktdaten zu machen und diese Informationen auf dem neuesten Stand zu halten. In Spanien ansässige Partner sind verpflichtet, ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.

3.1.13. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass Yumping im Falle eines Verstoßes gegen eine Verpflichtung aus dieser Klausel 3.1 nach eigenem Ermessen (i) diesen Vertrag gemäß Klausel 7.3 kündigen kann, (ii) jegliche Zahlungen, die dem Mitglied gemäß diesem Vertrag zustehen, einbehalten kann, ohne dass Zinsen anfallen, oder (iii) jedes andere ihm zur Verfügung stehende rechtliche oder billige Rechtsmittel anwenden kann.

3.1.14. Ziffer 3.1.13 (ii) gilt auch im Falle von Zweifeln an der Identität und den Kontaktdaten des Partners, bis der Zweifel ausgeräumt ist. Der Partner haftet gegenüber Yumping für alle finanziellen Verluste, die Yumping aufgrund von ungenauen oder unvollständigen Angaben des Partners entstehen, und Yumping ist berechtigt, Zahlungen an den Partner zum Ausgleich zurückzuhalten.

3.2. Beziehung zu Lieferanten. Das Mitglied verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen, die die Beziehung von Yumping zu den Anbietern beeinträchtigen oder stören könnten, einschließlich (i) aktives Werben um eine Übereinkunft jeglicher Art mit einem der Anbieter; (ii) Aktivitäten, die dazu führen könnten, dass Yumping vom Buchungsprozess ausgeschlossen wird oder einen Anbieter dazu veranlasst, seine Beziehung zu Yumping zu beenden oder sein Geschäft mit Yumping zu reduzieren; oder (iii) den Anbietern Werbung oder eine bevorzugte Behandlung auf der Plattform des Mitglieds oder im Reisebüro zu verkaufen. Der Partner darf die Kontaktinformationen, die er von Yumping erhalten hat, nicht verwenden, um direkt mit den Anbietern zu kommunizieren.

3.3. Beziehung zu Kunden. Der Partner erkennt an, dass alle Zahlungstransaktionen in Verbindung mit dem Service über die Zahlungsanbieter von Yumping abgewickelt werden, die von Yumping nach eigenem Ermessen ausgewählt werden. Der Partner übermittelt Yumping alle Daten (über die entsprechende API, falls zutreffend), die sich auf Buchungen und Reservierungen beziehen, einschließlich Zahlungsinformationen, die er von einem Kunden des Partners erhalten hat. Der Partner darf diese Daten nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verwenden und darf sie nicht in einer Weise nutzen, die nicht durch diese Vereinbarung erlaubt ist.

4. LIZENZEN AN DEN PARTNER

4.1. Datenlizenz. Wenn der Partner den Zugriff auf den Service über die API gewählt hat und ihm dies von Yumping gewährt wurde, gilt Klausel 4.1.1. Wenn der Partner sich dafür entschieden hat, über Links zur Plattform auf den Service zuzugreifen, findet Ziffer 4.1.1 keine Anwendung.

4.1.1. Unter der Voraussetzung, dass der Partner seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung vollständig erfüllt, gewährt Yumping dem Partner während der Laufzeit der Vereinbarung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, auf die Inhalte der Partnerplattform zuzugreifen, diese zu speichern und anzuzeigen. Der Inhalt darf nur vom Partner heruntergeladen werden, die von Yumping bereitgestellt. Der Partner darf Inhalte nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Yumping herunterladen.

4.1.2. Der Partner darf die Inhalte nur in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung verwenden und darf die Inhalte in keiner Weise oder für Zwecke verwenden, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet sind. Insbesondere darf der Partner seinen Kunden, Besuchern oder anderen Dritten in keiner Weise Folgendes gestatten:
i. Inhalt als primären Inhalt der Partnerplattform integrieren;
ii. Kopieren, Speichern, Zwischenspeichern, Syndizieren, Neuveröffentlichen oder Erstellen einer Datenbank von Inhalten, ganz oder teilweise, direkt oder indirekt, es sei denn, der Partner muss seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung erfüllen;
iii. übertragen, verkaufen, leasen, verleihen oder anderweitig gewähren oder versuchen, Rechte an oder Zugang zu den Inhalten an Dritte zu gewähren;
iv. Teile des Inhalts zu bearbeiten, zu modifizieren, zu filtern, die Reihenfolge zu ändern, zu unterdrücken oder zu ersetzen, einschließlich durch Mischen von Daten aus anderen Quellen als Yumping, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart;
v. im Inhalt enthaltene Urheberrechts-, Marken- oder andere Hinweise auf Eigentumsrechte entfernen;
vi. Inhalt anderen Dritten als seinen Kunden und Besuchern anzuzeigen;
VII. ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Yumping Inhalte (einschließlich Benutzerbewertungen) verwenden, um für eigene Dienste oder die eines Dritten zu werben;
viii. im Namen seiner Kunden und Besucher Maßnahmen in Bezug auf den Inhalt ergreifen, einschließlich des Vornehmens oder Veranlassens von Yumping, Reservierungen oder Buchungen vorzunehmen, ohne die Erlaubnis dieses Kunden;
ix. die Nutzung des Dienstes durch Yumpings andere Partner einschränken oder stören;
x. Verwenden Sie den Inhalt oder den Dienst zum Zwecke der Überwachung der Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität von Produkten und Diensten von Yumping oder für andere Benchmarking-Zwecke;
xi. wenn auf Inhalte über ein Konto bei Yumping zugegriffen wird, erstellen Sie (a) Serienkonten für störende oder missbräuchliche Zwecke oder (b) Konten mit Namen Dritter;
xii. Robots, Spider, Crawler oder andere Geräte verwenden, um Inhalte für nicht autorisierte Zwecke abzurufen oder zu indizieren; oder
xiii. Übertragung von Viren, Würmern, schädlichem Code oder anderen destruktiven Elementen.

4.1.3. Sofern nicht anders schriftlich von Yumping vereinbart, darf der Partner (i) die hierin gewährten Rechte nicht unterlizenzieren, (ii) Dritten den Zugriff auf den Service erlauben, weder über einen Link noch über eine API. Der Partner darf den Inhalt nicht an Dritte zu Preis-/Verfügbarkeitszwecken oder anderweitig oder an eine Suchmaschine oder ähnliches verkaufen, offenlegen oder verteilen.

4.2. Markenelemente

5.4.2.1. Yumping gewährt dem Partner hiermit für die Laufzeit der Vereinbarung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Markenelemente ausschließlich auf der Partnerplattform anzuzeigen, und vorausgesetzt, dass der Partner nicht:
i. die Markenelemente auf eine Weise anzuzeigen, die (a) eine Beziehung oder Zugehörigkeit zu, ein Sponsoring oder eine Billigung durch Yumping andeutet, die nicht in dieser Vereinbarung vorgesehen ist; (b) vernünftigerweise dahingehend interpretiert werden können, dass redaktionelle Inhalte von Yumping verfasst wurden oder die Ansichten oder Meinungen von Yumping darstellen; oder (c) Yumping, seine Produkte oder Dienstleistungen, die Lieferanten oder Kunden verunglimpft;
ii. ein Markenelement als größtes oder auffälligstes Logo überall auf der Partnerplattform haben;
iii. ein Markenelement auf irreführende, verleumderische oder verletzende Weise anzuzeigen; oder
iv. Elemente eines Markenelements entfernen, verzerren oder verändern.

4.2.2. Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 4.2.1 wird der Partner unverzüglich auf eigene Kosten jeder Aufforderung von Yumping nachkommen, Änderungen oder Ergänzungen an irgendeinem Aspekt oder Element der Partnerplattform vorzunehmen.

4.3 In keinem Fall haftet Yumping für Handlungen oder Unterlassungen
in Bezug auf Inhalte, die seine Lieferanten auf die Plattform hochgeladen haben. Dies gilt insbesondere für mögliche Schutzrechtsverletzungen von
Lieferanten.

5. MARKEN- UND WERBEAKTIVITÄTEN

5.1. Die Parteien verpflichten sich, zeitnah zusammenzuarbeiten, um den Erfolg der Geschäftsbeziehung zu maximieren.

5.2. Der Partner darf nichts tun, was Yumping oder seine verbundenen Unternehmen in Verruf bringen oder Yumping oder seine verbundenen Unternehmen schädigen, diffamieren oder anderweitig nachteilig beeinflussen könnte. Der Partner stellt sicher, dass das Erscheinungsbild der Partnerplattform, einschließlich Farbschema, Komposition, Schriftarten, Design, Layout, Logos, Funktionen und Elemente, sich ausreichend und wesentlich vom Erscheinungsbild der Plattform unterscheidet.

5.3. Der Partner muss auf seine Kosten unverzüglich jeder angemessenen Aufforderung von Yumping nachkommen, Änderungen oder Ergänzungen an Aspekten oder Elementen der Partnerplattform vorzunehmen, die einem Element der Plattform verwirrend oder erheblich ähnlich sind oder als solche angesehen werden könnten.

5.4. Die Parteien vereinbaren, die Werbe- und Marketingaktivitäten mit den folgenden Einschränkungen durchzuführen:

5.4.1 Kein Double Serving oder Cloaking. Die Partnerplattform darf nicht (direkt oder indirekt) durch Double Serving oder ähnliche Techniken oder Methoden mit der Plattform verbunden sein. Der Partner darf die Partnerplattform, den Inhalt oder den Dienst nicht (direkt oder indirekt) Drittplattformen mit der Absicht oder dem Zweck zur Verfügung stellen, menschliche Redakteure, Suchmaschinen-Spider, Web-Crawler oder Meta-Suchmaschinen irrezuführen oder zu täuschen ( einschließlich ähnlicher Tools oder Engines) von Drittplattformen, um der Partnerplattform ein höheres Ranking oder eine höhere Anzeigeposition innerhalb der Drittplattform zu verschaffen, die sie sonst ohne eine solche Technik oder Methode erreicht hätte.

5.4.2 Der Partner verpflichtet sich, die Marke Yumping nicht direkt durch Keyword-Käufe anzusprechen, die die geistigen Eigentumsrechte von Yumping nutzen. Sofern nicht anders schriftlich mit Yumping vereinbart, ist der Partner nicht berechtigt (direkt oder indirekt), Begriffe oder Schlüsselwörter (einschließlich Variationen und Rechtschreibfehler) zu kaufen, zu erwerben, zu verwenden, oder zu integrieren, die mit den von Yumping oder verwandten Internet verwendeten identisch oder auffallend ähnlich sind -Domainnamen (zB Yumping.com (unabhängig von (Ländercode) Top-Level-Domain)) in Verbindung mit Werbemaßnahmen durch bezahlte Sucheingaben oder andere Formen der Online-Werbung auf Plattformen Dritter.

5.4.3 Der Partner erklärt sich damit einverstanden, den Dienst nur gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen zu bewerben. Jegliche Werbung oder Verkaufsförderung, die nicht ausdrücklich durch die in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen erlaubt ist, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Yumping. Der Partner ist insbesondere nicht berechtigt, physisches Werbematerial (einschließlich Flyer, Plakate, Beiträge in Zeitschriften und ähnliches) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Yumping zu verwenden.

6. PARTNERPROVISION

6.1. Für jede abgeschlossene Buchung eines Partnerkunden zahlt Yumping dem Partner eine Provision ("Partnerprovision"), sofern vereinbart. Die Geschäftsbedingungen der Partnerprovision werden in einem separaten Vertrag schriftlich vereinbart.

6.2. Wenn ein Partnerkunde einen Anspruch auf Rückerstattung erhebt, wird jede Partnerprovision im Zusammenhang mit der betroffenen abgeschlossenen Buchung ausgesetzt, bis der Anspruch fallen gelassen oder endgültig abgewiesen wird. Wenn der betroffene Anbieter dem Partnerkunden eine Rückerstattung leistet (wie vom Anbieter entschieden), wird Yumping die Provision in Bezug auf diese abgeschlossene Buchung von einer nachfolgenden Provisionszahlung an den Partner abziehen. Für den Fall, dass solche Ansprüche von Partnerkunden zu einer Verzögerung bei einer Partnerprovisionszahlung führen, werden dieser Zahlung an den Partner keine Zinsen hinzugefügt.

6.3. Yumping erstellt im Namen des Partners am 5. eines jeden Monats eine Gutschriftsrechnung unter Berücksichtigung aller abgeschlossenen Buchungen, die im vorangegangenen Monat von einem Partnerkunden abgeschlossen wurden. Für den Fall, dass der Betrag der Partnerprovision, die dem Partner zu diesem Zeitpunkt zusteht, weniger als 50 $ beträgt, wird Yumping den fälligen Betrag an den Partner melden, kann aber die Zahlung (ohne das Auflaufen von Zinsen) auf den früheren von (i) dem Monat, wenn die dem Partner zustehende Gesamtpartnerprovision 50 USD oder mehr beträgt, und (ii) Kündigung dieser Vereinbarung.

6.4. Zahlungen werden auf das bei Yumping hinterlegte Partnerkonto überwiesen, und der Partner wird per E-Mail an die Adresse benachrichtigt, die für Abrechnungszwecke in den Kontoinformationen des Partners angegeben ist.

6.5. Die Gutschriftsrechnung von Yumping ist die Grundlage für jede Zahlung. Der Partner muss einen Anspruch auf eine angebliche Unrichtigkeit der Gutschriftsanzeige spätestens dreißig (30) Tage nach dem Datum der Gutschriftsanzeige geltend machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, gilt die Gutschriftsanzeige als akzeptiert.

6.6. Die Systeme, Bücher und Aufzeichnungen von Yumping (einschließlich Faxe und E-Mails) gelten als schlüssiger Beweis in Bezug auf die Höhe der Partnerprovision, die dem Partner gemäß dieser Vereinbarung zusteht.

6.7. Yumping behält sich das Recht vor, die Gutschriftsanzeige erneut auszustellen.

6.8. Gegebenenfalls wird der Reverse-Charge-Mechanismus verwendet und der Partner haftet für die Zahlung der anfallenden Steuern.

7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

7.1. Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und bleibt in Kraft, bis sie gemäß ihren Bedingungen gekündigt wird.

7.2. Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich gegenüber der anderen Partei kündigen.

7.3. Diese Vereinbarung wird sofort und automatisch beendet, wenn:

7.3.1. Die Ernennung eines Konkursverwalters oder Treuhänders zugunsten der Gläubiger einer der Parteien oder wenn eine der Parteien für bankrott oder zahlungsunfähig erklärt wird oder Gegenstand eines Verfahrens nach den Gesetzen in Bezug auf Konkurs, Zahlungsunfähigkeit oder Schuldnerbefreiung ist.

7.3.2. Der Verlust aller erforderlichen behördlichen Lizenzen, Genehmigungen oder Genehmigungen durch eine der Parteien, die es den Parteien ermöglichen, ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.

7.3.3. Verletzung einer wesentlichen Bestimmung dieser Vereinbarung durch eine Partei wie folgt: (i) wenn die Verletzung nicht behoben werden kann, nach Benachrichtigung der nicht verletzenden Partei über eine solche Verletzung, oder (ii) wenn die Verletzung möglich ist zehn (10) Tage nach Benachrichtigung durch die nicht vertragsbrüchige Partei behoben zu werden, wenn die vertragsbrüchige Partei diesen Verstoß nicht innerhalb dieser Frist von zehn (10) Tagen behebt.

7.3.4. Yumping ist der Ansicht, dass der Partner gegen Klausel 3.1.9 verstößt, nach Mitteilung durch Yumping, wenn der Partner den Verdacht nicht innerhalb von zwei Tagen ausräumt. Die Entscheidung, ob der Verdacht ausgeräumt wurde, liegt im alleinigen Ermessen von Yumping.

7.4. Wenn der Partner direkt oder indirekt gegen Zusagen, Verpflichtungen, Beschränkungen, Verpflichtungen oder Gewährleistungen in Klausel 3 verstößt, kann Yumping zusätzlich zu den anderen in dieser Vereinbarung festgelegten oder gesetzlich verfügbaren Rechtsmitteln:
(a) seine Zahlungsverpflichtungen aussetzen gemäß dieser Vereinbarung mit sofortiger Wirkung; oder
(b) alle Partnerprovisionen einbehalten, die dem Partner während des Zeitraums zustehen würden, in dem der Partner gegen Klausel 3 verstößt oder seinen Verstoß gemäß Klausel 7.3.3 nicht vollständig behoben hat.

7.5. Nach der Kündigung zahlt Yumping dem Partner die ausstehende Partnerprovision gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Wurde die Vereinbarung gemäß 7.3.4 gekündigt, hat der Partner keinen Anspruch auf eine Zahlung..

7.6. Bei Beendigung dieser Vereinbarung muss der Partner unverzüglich entweder, wie von Yumping angewiesen, (i) alle Unterlagen und sonstigen Materialien, einschließlich aller Kopien davon, die sich im Besitz oder unter seiner Kontrolle des Partners befinden und vertrauliche Informationen enthalten, an Yumping zurückgeben oder Yumping lifern, oder (ii) alle diese Unterlagen und sonstigen Materialien vernichten und Yumping schriftlich bestätigen, dass die Vernichtung stattgefunden hat.

7.7. Bei Beendigung der Vereinbarung aus jeglichem Grund enden alle hierin gewährten Rechte, und der Partner muss unverzüglich alle Inhalte, Markenelemente, Software, Dokumentation und andere Materialien, die er von Yumping erhalten hat, von der Partnerplattform entfernen und löschen.

7.8. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die nach ihrem Sinn und Kontext dazu bestimmt sind, die Erfüllung durch eine oder beide Parteien zu überdauern, und die sich aus diesen Bestimmungen ergebenden Rechte überdauern den Abschluss, den Ablauf, die Kündigung oder die Kündigung dieser Vereinbarung.

8. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

8.1. Jede Partei:
i. muss alle ihm offengelegten vertraulichen Informationen geheim halten und vertraulich behandeln; und
ii. darf die vertraulichen Informationen nicht offenlegen (außer gegenüber seinen verbundenen Unternehmen, Mitarbeitern, Beratern, Subunternehmern, Vertretern, professionellen Beratern oder Versicherern und deren Mitarbeitern, Beratern, Subunternehmern, Vertretern, professionellen Beratern oder Versicherern und Finanziers oder Potenzialen seiner oder seiner verbundenen Unternehmen Finanziers (die "autorisierten Empfänger") auf einer "need to know"-Basis), außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Partei, deren vertrauliche Informationen offengelegt werden. Die Offenlegung gegenüber einem autorisierten Empfänger unterliegt den Verpflichtungen des autorisierten Empfängers, die denen in dieser Klausel 8 gleichwertig sind. Die Person, die vertrauliche Informationen an einen autorisierten Empfänger weitergibt, muss sicherstellen, dass dieser autorisierte Empfänger diese Verpflichtungen erfüllt.

8.2. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen in dieser Klausel gelten nicht für Informationen, von denen eine der Parteien nachweisen kann:
(a) dass sie öffentlich zugänglich sind oder Teil davon geworden sind, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen vor im Rahmen dieser Vereinbarung; oder
(b) sich vor der Offenlegung der vertraulichen Informationen in seinen eigenen schriftlichen Aufzeichnungen befand; oder
(c) ihm unabhängig von einem zur Offenlegung berechtigten Dritten offengelegt wurden.

8.3. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen in dieser Klausel hindern weder den Partner noch Yumping daran, solche vertraulichen Informationen offenzulegen, wenn dies nach geltendem Recht oder den Regeln einer anerkannten Börse oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Regierungsbehörde erforderlich ist zuständige Gerichtsbarkeit oder eine zwingende Anforderung einer Regulierungsbehörde.

8.4. Jede Partei muss solche Sicherheitsmaßnahmen und -verfahren einrichten und aufrechterhalten, die vernünftigerweise praktikabel sind, um die sichere Verwahrung aller in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen zu gewährleisten und den unbefugten Zugriff auf oder die Verwendung solcher vertraulichen Informationen zu verhindern. Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen verwenden oder solche vertraulichen Informationen ganz oder teilweise in irgendeiner Form reproduzieren, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung erforderlich.

8.5. Personenbezogene Daten sind gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO") oder einem analogen Gesetz in einem Land definiert, das in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung oder die zu verarbeitenden Daten zuständig ist gemäß dieser Vereinbarung ("Datenschutzgesetzgebung"). Im Rahmen dieser Vereinbarung können personenbezogene Daten vom Partner an Yumping übertragen werden oder der Partner kann bei der Übertragung personenbezogener Daten durch einen Partnerkunden an Yumping behilflich sein, insbesondere wenn eine Buchung über die API erfolgt oder wenn der Partner ein Reisebüro ist eine Buchung für und im Namen eines Partnerkunden. Bei einer Buchung über einen Link können Yumping anonyme oder pseudonyme Informationen wie Cookie-IDs oder Yumping-Partner-IDs übermittelt werden. Die Parteien vereinbaren, dass beide Parteien in Bezug auf solche personenbezogenen Daten (einschließlich pseudonymer Daten) und eine solche Übertragung unabhängige Datenverantwortliche und keine Datenverarbeiter oder gemeinsame Verantwortliche im Sinne der DSGVO sind. Für den Fall, dass eine Partei personenbezogene Daten verarbeitet, die in den vertraulichen Informationen der anderen Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen enthalten sind oder anderweitig von dieser bereitgestellt werden, stimmt diese Partei hiermit zu, diese personenbezogenen Daten jederzeit in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen zu verarbeiten. und alle anwendbaren Anforderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
(a) personenbezogene Daten nur zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu verarbeiten;
(b) personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen verarbeiten; und
(c) über geeignete betriebliche und technische Maßnahmen verfügen, um die personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Zerstörung, Diebstahl, Verwendung oder Offenlegung zu schützen.

9. GEISTIGES EIGENTUM

Alle geistigen Eigentumsrechte an der Plattform und den Markenelementen sind Eigentum von Yumping oder verbundenen Unternehmen von Yumping. Bei Abschluss dieser Vereinbarung verzichten Yumping und Yumping Affiliates nicht auf ihr Recht auf geistiges Eigentum gegenüber dem Partner oder einem Dritten, das durch ein Gesetz, einen Vertrag oder anderweitig (jetzt oder in Zukunft) garantiert wird, sondern behalten es sich ausdrücklich vor.

10. HAFTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

10.1. Yumping haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden von Yumping, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen. Für grobe Fahrlässigkeit sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet Yumping nach Maßgabe der Regelungen für einfache Fahrlässigkeit in nachstehender Ziffer (10.2).

10.2. Yumping haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Yumping beruhen. Yumping haftet ferner unbeschränkt nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

10.3. Yumping haftet für Schäden, die durch die Verletzung von Hauptpflichten durch Yumping, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Hauptpflichten sind solche vertragswesentlichen Grundpflichten, die für den Vertragsschluss maßgeblich waren und auf deren Erfüllung der Partner vertrauen darf. Verletzt Yumping seine Hauptpflichten einfach fahrlässig, so ist die daraus resultierende Haftung der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der für Yumping zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistungserbringung vorhersehbar war.

10.4. Das System und der Inhalt werden „wie es steht“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. Für Datenverlust haftet Yumping nur bis zur Höhe der typischen Wiederherstellungskosten, die bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung eingetreten wären.

10.5. Yumping gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen oder Zusicherungen jeglicher Art in Bezug auf den Service, das Buchungssystem, die Plattform, den Inhalt oder andere von Yumping angebotene Artikel.

11. Aufforderungsverbot

Während der Laufzeit der Vereinbarung und für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung hat der Partner Folgendes zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die verbundenen Unternehmen des Partners Folgendes unterlassen:
(a) Beeinflussung von Lieferanten oder anderen Dritten, die ein vertragliches oder sonstiges Geschäft unterhalten Beziehung mit Yumping oder einem seiner verbundenen Unternehmen, um diese Beziehung zu beenden oder einzustellen oder das Volumen der darin bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen zu reduzieren; oder
(b) das Anwerben oder Anwerben um den Dienst oder die Anstellung eines gegenwärtigen oder zukünftigen Mitarbeiters von Yumping oder seinen verbundenen Unternehmen.

12. EXKLUSIVITÄT

Die auf dieser Vereinbarung beruhende Zusammenarbeit ist nicht exklusiv für Yumping. Nichts in der Vereinbarung hindert Yumping daran, mit Dritten zusammenzuarbeiten, sich daran zu beteiligen oder Partnerschaften mit Dritten anzubieten.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform.

13.2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall bei der Gestaltung einer Regelung zusammenarbeiten, die ein solches rechtswirksames Ergebnis erzielt, das dem der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Vorstehendes gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Vertragslücken.

13.3. Der Partner darf seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Yumping weder ganz noch teilweise abtreten oder untervergeben, weeder durch die Kraft des Gesetzes oder anderweitig.

13.4. Yumping kann seine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung an die verbundenen Unternehmen von Yumping abtreten und übertragen.

13.5. Yumping kann den Service oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung ändern. Im Falle einer Änderung der AGB wird Yumping den Partner über die Änderungen der AGB in Textform (z. B. per E-Mail) informieren. Die Änderungen werden gegenüber dem Partner wirksam und das Vertragsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortgeführt, wenn der Partner diesen Änderungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung durch schriftliche Mitteilung an Yumping widerspricht. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs an Yumping. Im Falle des Widerspruchs haben beide Parteien das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Auf die vorgenannte Folge eines unterlassenen Widerspruchs wird Yumping den Partner in der schriftlichen Änderungsmitteilung besonders hinweisen.

13.6. Diese Vereinbarung sowie alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen den Bestimmungen des deutschen Rechts unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind die Gerichte an dem Sitz von Yumping. Yumping kann den Partner auch an den für den Sitz des Partners zuständigen Gerichten verklagen.

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Handelsregister Madrid, Bd. 32807, Folie 29, Blatt M-590539, Eintragung Nr. 2